Zuschüsse des ASM

Antragsstellung über das Online-Portal der Bayerischen Musikrates - Stichtag: jeweils am 31. Oktober

Seit dem Jahr 2022 sind die Zuschussanträge ausschließlich über das Online-Portal möglich.

Zum Zuschussportal


Wichtig bei der Anmeldung: In dem Feld "Benutzername (E-Mail)" muss die E-Mail-Adresse eingetragen werden, die auch in der Verwaltungssoftware beim ersten Vorsitzenden hinterlegt ist! Alternativ können Sie hier auch die Vereins-ID eingeben, die Sie der ASM-Vereinsverwaltung in Ihren Stammdaten entnehmen können. Bei der Anmeldung kann dann (falls das Passwort nicht bereits bekannt ist) einfach auf "Passwort vergessen?" geklickt werden, und das Passwort wird an diese E-Mail-Adresse geschickt.

Zur Bedienung des Zuschussportals haben wir in den FAQ's bereits die wichtigsten Fragen zusammengefasst und beantwortet.

Zu den FAQ's

Ferner bietet Ihnen das nachfolgende Video einen ersten Einblick in das Portal mit seinen Möglichkeiten sowie seiner Bedienung und Anwendung: 

Durch das aktivieren der Videofunktion auf dieser Website werden automatisiert Daten an Vimeo übermittelt. Ggf. werden diese Daten außerhalb der Europäischen Union unter geringeren Datenschutzbestimmungen gespeichert.Dauerhaft aktivierenmehr Informationen
Auf dieser Website werden über eine sogenannte Zwei-Klick-Lösung Zusatzdienste von YouTube und Vimeo angeboten. Beim ersten Aufruf der Webseite werden keine Daten an die Betreiber übermittelt. Erst nachdem die Nutzer durch einen entsprechenden Klick in das Opt-In-Verfahren eingewilligt haben, werden ab sofort und bei jedem weiteren Besuch Daten (unter anderem die URL der aktuellen Seite sowie die IP-Adresse des Nutzers) an den jeweiligen Betreiber übertragen. Der Nutzer kann selbst entscheiden, ob er der Aktivierung der YouTube/Vimeo-Videos und damit der Datenübermittlung zustimmt. Der Nutzer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen und durch den entsprechenden Klick auf der Website die weitere Datenübermittlung an die Betreiber unterbinden (Opt-In-Verfahren).

Erst wenn der Nutzer das Abspielen der Videos mit Klick auf „aktivieren“ freigibt, erteilt er die Einwilligung, dass Daten an den jeweiligen Betreiber übermittelt werden. Um die vom Nutzer gewünschte Einstellung zu speichern, wird ein Cookie gesetzt, das die Parameter abspeichert. Beim Setzen dieses Cookies werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, sie enthalten lediglich anonymisierte Daten zur Anpassung des Browsers. Anschließend sind die Videos aktiv und können vom Nutzer abgespielt werden. Möchte der Nutzer das automatische Laden der YouTube-Videos deaktivieren, muss er unter dem Video mit einem Klick auf „Einwilligung widerrufen“ seine Zustimmung zurückziehen. Damit werden auch die Einstellungen des Cookies aktualisiert.

zum Datenschutz
Einwilligung widerrufen

ZUSCHÜSSE FÜR TONTRÄGERPRODUKTIONEN - #Blasmusik Reloaded

Für jeden Künstler, ob Hobbymusiker oder Profi, kommt irgendwann die Frage auf, ob sich eine professionelle Aufnahme, egal ob Ton oder Video,
wirklich lohnt? Um auf diese Frage eine leichtere Antwort zu finden, gibt es nun diese einzigartige Kampagne #BlasmusikReloaded. Sie bietet den
Gruppen die Chance, Produktionen auf hohem Niveau zu schaffen, diese auch auf modernen Wegen ihrem persönlichem Publikum zugänglich zu machen und damit musikalische Zeitdokumente zu schaffen.

Seit vielen Jahren ist das Studio 80 ein hochkarätiger Partner in Sachen Blasmusikproduktionen.

Durch das aktivieren der Videofunktion auf dieser Website werden automatisiert Daten an YouTube übermittelt. Ggf. werden diese Daten außerhalb der Europäischen Union unter geringeren Datenschutzbestimmungen gespeichert.Dauerhaft aktivierenmehr Informationen
Auf dieser Website werden über eine sogenannte Zwei-Klick-Lösung Zusatzdienste von YouTube und Vimeo angeboten. Beim ersten Aufruf der Webseite werden keine Daten an die Betreiber übermittelt. Erst nachdem die Nutzer durch einen entsprechenden Klick in das Opt-In-Verfahren eingewilligt haben, werden ab sofort und bei jedem weiteren Besuch Daten (unter anderem die URL der aktuellen Seite sowie die IP-Adresse des Nutzers) an den jeweiligen Betreiber übertragen. Der Nutzer kann selbst entscheiden, ob er der Aktivierung der YouTube/Vimeo-Videos und damit der Datenübermittlung zustimmt. Der Nutzer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen und durch den entsprechenden Klick auf der Website die weitere Datenübermittlung an die Betreiber unterbinden (Opt-In-Verfahren).

Erst wenn der Nutzer das Abspielen der Videos mit Klick auf „aktivieren“ freigibt, erteilt er die Einwilligung, dass Daten an den jeweiligen Betreiber übermittelt werden. Um die vom Nutzer gewünschte Einstellung zu speichern, wird ein Cookie gesetzt, das die Parameter abspeichert. Beim Setzen dieses Cookies werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, sie enthalten lediglich anonymisierte Daten zur Anpassung des Browsers. Anschließend sind die Videos aktiv und können vom Nutzer abgespielt werden. Möchte der Nutzer das automatische Laden der YouTube-Videos deaktivieren, muss er unter dem Video mit einem Klick auf „Einwilligung widerrufen“ seine Zustimmung zurückziehen. Damit werden auch die Einstellungen des Cookies aktualisiert.

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MOBILPRODUKTION

Mit dem neuen Mobilstudio wurde eine Möglichkeit geschaffen, einen perfekten Regieraum von A nach B zu transportieren. Durch die kurzen Aufbauzeiten ist das Mobilstudio schnell einsatzbereit und kann theoretisch bei jedem Probenraum halt machen.

Wer ein komplettes Album aufnehmen möchte, ist hier an der richtigen Stelle. Wir haben zwei Pauschalangebote ausgearbeitet, die am Ende noch mit 20 % vom ASM bezuschusst werden:

  • Aufnahme vor Ort im Probenraum der Kapelle, des Ensembles
  • Musizieren in gewohnter Umgebung
  • 2 Tage Aufnahme
  • 1 Tag Schnitt und Nachbearbeitung (Mit Dirigent, Leiter)
  • 1,5 Tage Mix und Mastering (Mit Dirigent)
  • exklusive Reisekosten, GEMA und grafische Gestaltung (Nicht zuschussfähige Kosten!)
  • Sämtliche Gruppengrößen
  • Veröffentlichung in Streamingportalen und digitale Bemusterung

STUDIOPRODUKTION

Wem das nicht genug ist, dem sei gesagt, dass das DONAUTON Studio in Forheim eines der modernsten Tonstudios in ganz Deutschland ist. Mit Platz bis zu 30 Personen ist man hier lediglich in der Personenanzahl begrenzt. Für Ensembles bis zu dieser Größe ist das DONAUTON Studio ein kreativer Treffpunkt und bietet eine hoch-professionelle Arbeitsatmosphäre.

  • Aufnahme im hochkarätigen Donauton Studio in Forheim
  • Profesionelle Akustik
  • 2 Tage Aufnahme
  • 1 Tag Schnitt und Nachbearbeitung (mit Dirigent/in, Leiter)
  • 1,5 Tage Mix und Mastering (mit Dirigent/in)
  • exklusive GEMA und grafische Gestaltung (Nicht zuschussfähige Kosten!)
  • Gruppen bis zu 30 Personen
  • Veröffentlichung in Streamingportalen und digitale Bemusterung

VIDEOPRODUKTION

Auch für visuelle Produktionen ist DONAUTON der ideale Partner. Zusammen mit Partnerfirmen wie Pac-Films können hochauflösende Filme
und Musikvideos produziert werden. Somit steht also auch einer Videoproduktion, passend zur Musik, nichts mehr im Wege. 

  • Vorbereitung, Einholen von Genehmigungen etc.
  • Vorproduktion, präparieren der Tonaufnahme für die Videoproduktion
  • 0,5 Drehtage in einer vorher besprochenen Location
  • 2 Tage Schnitt
  • 1,5 Tage Nachbearbeitung
  • Erstellen von finalen Dateien in verschiedenen Auflösungen
  • Upload auf den Youtube-Kanal #blasmusikreloaded, Streamingportale (Spotify und Co.) etc.

Erst nach Abschluss eines Vertrages mit dem ASM ist eine dementsprechende Bezuschussung möglich. Zur Vertragsvorbereitung bitten wir nach Rücksprache mit dem Studio DONAUTON eine E-Mail an die Geschäftsstelle (info@asm-online.de) zu schreiben.

WICHTIGER HINWEIS

Für die Bezuschussung der #BlasmusikReloaded-Produktionen durch das Studio80 gilt ein jährlich festgelegtes Maximalbudet! Die Zuschussanträge der Musikvereine/Orchester werden in der Reihenfolge berücksichtigt, wie sie in der ASM-Geschäftsstelle eingehen, bis das jährliche Förderbudget erschöpft ist. Jeder Musikverein/Orchester ist nur für ein Paket-Angebot förderfähig. Wir empfehlen deshalb allen Verantwortlichen der interessierten Vereine vor Vertragsschluss um Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle und um Klärung, ob zum jeweiligen Zeitpunkt noch Budgetreserven vorhanden sind!

MEHR INFORMATIONEN


Zuschuss für staatlich anerkannte Dirigenten

Diesen Zuschuss können nur ASM-Mitgliedsvereine beantragen, deren Dirigent:in die staatliche Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren besitzt oder den staatlich anerkannten Dirigent: innen gleichgestellt sind (z.B. Studium Musikhochschule, Abschluss Berufsfachschule für Musik etc.) und den Verein mindestens 12 Monate ununterbrochen leitet.

Erforderliche Unterlagen für die Zuschussbeantragung:

  • vollständiger Zuschussantrag
  • Nachweis über die staatl. Anerkennung bzw. entsprechende Qualifikation (falls noch nicht beim ASM vorhanden)

Der Antrag muss über das Zuschussportal bis zum 31.10. jeden Jahres eingereicht werden, die erforderlichen Unterlagen müssen im Zuschussportal zum Antrag mit hochgeladen werden.


Zuschüsse für Instrumente und Noten

Instrumente:

Gefördert werden grundsätzlich nur neue blasorchester-spezifische Mangelinstrumente, die im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.10.2025 (Rechnungsdatum) gekauft wurden. Eine Förderung elektronischer Instrumente wie Keyboard, E-Piano, E-Gitarre, E-Bass, Verstärkeranlagen, Reparatur-Rechnungen und Instrumentenzubehör ist nicht möglich.

Mangelinstrumente sind: Piccolo-Oboe-Englischhorn-Fagott-Kontrafagott-Sopransaxophon-Baritonsaxophon-Altklarinette-Bassklarinette-Waldhorn-Doppelhorn-Bassposaune-Tuba-Xylophon-Vibraphon-Marimbaphon-Röhrenglocken-Glockenspiel-Pauken-große Konzerttrommel-Gong-Alphorn-Instrumente für Spielmannswesen.

Die genannten Mangelinstrumente können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn diese Neuinstrumente sind. Förderfähig sind aber auch gebrauchte Mangelinstrumente, wenn diese mit ordentlicher Rechnung von einem Musikgeschäft erworben werden. Ein Erwerb von Mangelinstrumenten von Privatpersonen, Musiklehrer: innen oder Vereinen ist nicht förderfähig.

Erforderliche Unterlagen für die Zuschussbeantragung von Mangelinstrumenten:

Vereinseigene Mangelinstrumente:

  • vollständiger Zuschussantrag
  • Rechnung (vom 01.11.2024 - 31.10.2025)
  • Bezahlt-Nachweis (Kontoauszug etc.)

Private Mangelinstrumente:

  • vollständiger Zuschussantrag
  • Rechnung (vom 01.11.2024 - 31.10.2025)
  • Bezahlt-Nachweis (Kontoauszug etc.)
  • Musiker:in muss beim Verein/ASM gemeldet sein
  • Bindungsvereinbarung Privatinstrument

 

Zur Nachwuchsgewinnung werden bei Jungmusiker: innen bis 18 Jahren nicht nur die Mangelinstrumente gefördert, sondern alle blasorchester-spezifischen Instrumente.

Erforderliche Unterlagen für die Zuschussbeantragung von Instrumenten für Jungmusiker: innen:

Vereinseigene Instrumente für Jungmusiker: innen:

  • vollständiger Zuschussantrag
  • Rechnung (vom 01.11.2024 - 31.10.2025
  • Bezahlt-Nachweis (Kontoauszug etc.)
  • Musiker:in muss beim Verein/ASM gemeldet sein
  • Nutzungsvereinbarung Vereinsinstrument

Private Instrumente für Jungmusiker: innen:

  • vollständiger Zuschussantrag
  • Rechnung (vom 01.11.2024 - 31.10.2025
  • Bezahlt-Nachweis (Kontoauszug etc.)
  • Musiker:in muss beim Verein/ASM gemeldet sein
  • Bindungsvereinbarung Privatinstrumente

 

Die Bindungs- oder Nutzungsvereinbarung finden Sie unten stehen zum Download.                                                                                    

Noten:

Bezuschusst werden Notenkäufe für die Teilnahme an Wertungsspielen und Wettbewerben. Förderfähig sind nur komplette Notensätze für Orchester-Besetzungen. Der Kauf von Ensemblenoten, D-Literatur, Einzelstimmen, Partituren etc. ist nicht förderfähig.

Erforderliche Unterlagen für die Zuschussbeantragung für Noten:

  • vollständiger Zuschussantrag
  • Rechnung (vom 01.11.2024 – 31.10.2025)
  • Bezahlt-Nachweis (Kontoauszug etc.)

 

Instrumente und Noten:
Der Antrag muss über das Zuschussportal bis zum 31.10. jeden Jahres eingereicht werden, die erforderlichen Unterlagen müssen im Zuschussportal zum Antrag mit hochgeladen werden.

 


Jungbläserzuschuss

Die Gewährung des Jungbläserzuschusses kann nicht mehr automatisch und pauschal erfolgen, sondern muss beantragt werden. Dabei muss mit dem Antrag nachgewiesen werden, dass zuschusswürdige Kosten in den genannten Förderkategorien entstanden sind. Der Antrag muss über das Zuschussportal bis 31.10. jeden Jahres eingereicht werden.